Kosten
In meiner Praxis biete ich verhaltenstherapeutische Einzeltherapie für Privatpatient*innen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler*innen an. Gesetzlich versicherte Patient*innen kann ich leider nicht abrechnen. Auch biete ich keine Kostenerstattungen an.
Weitere Informationen zur Preisstruktur gebe ich Ihnen gerne in unserem Erstgespräch oder im Vorhinein per Mail oder einem kurzen Telefonat.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Üblicherweise werden mindestens die Kosten für Erstgespräch (Sprechstunde) und probatorische Sitzungen übernommen. Jedoch unterscheiden sich Private Krankenversicherungen deutlich in ihren Tarifen.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse und/oder Beihilfestelle, welche Kosten in Ihrem Fall übernommen werden.
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) ab. Dabei orientiere ich mich an der Abrechnungsempfehlungen für privatversicherte Leistungen in der Psychotherapie vom Juli 2024.
Selbstzahler*innen
Manche Patient*innen entscheiden sich dafür, die Kosten für Psychotherapie selbst zu tragen. Auch in diesem Fall rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) ab.